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Barrierefreiheit

Die FH-Aachen ist bemüht, diese Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Domain, auf der Sie sich aktuell befinden, gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und bezieht sich auf das Testergebnis der Selbstbewertung nach dem BITV-Prüfverfahren.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist derzeit zu großen Teilen mit den oben genannten Richtlinien vereinbar. Die Barrierefreiheit wurde von uns in der Vergangenheit während der Entwicklung bedacht, jedoch können bestimmte Stellen noch Barrieren aufweisen, zum Beispiel im Hinblick auf neuere Anforderungen der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind. Außerdem kann für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken keine Barrierefreiheit garantiert werden. Daneben kann für intern verlinkte PDF-Dokumente, die über unser Content-Management-System hochgeladen wurden, keine Barrierefreiheit garantiert werden.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde im Oktober 2020 erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir durch eigene Bewertung.

Visuelle Assistenz Software

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern:innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher:innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
 • eine adaptive Schriftvergrößerung,

 • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
 • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
 • ein Blaufilter,
 • ein Nachtmodus,
 • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
 • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
 • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
 

In folgenden Dialogen wird die Barrierefreiheit kontinuierlich weiter verbessert:

In der Studienbewerbung sind Absätze, Überschriften, Umbrüche, Listen, Label, Informationstexte, englische Texte und Tabellen teilweise nicht barrierefrei ungesetzt.

In der Online-Immatrikulation sind verschachtelte Tabellen vorhanden. Manche Formularelemente haben kein Label, bei einer Tabelle fehlt die Kopfzeile. Die Fokussierung neuer Inhalte befindet sich an falscher Stelle. Es gibt keine Möglichkeit, anhand einer Übersicht die Eingaben vor der Abgabe zu kontrollieren. Meldungen sind teilweise nicht aussagekräftig genug.

Die Bedienung des Studienplaners ist mit der Tastatur und mit dem Screenreader ineffizient.

Im Stundenplan ist die Navigation per Tastatur in einer verschachtelten Liste mit mehreren Unterlisten erschwert. Uhrzeiten werden vor den Wochentagen genannt. In der Listenansicht und im PDF sind Wochentage nicht als Überschriften deklariert, Grafiken sind teils nicht beschriftet. Einzelne Inhalte werden doppelt vorgelesen. Titel und Überschrift werden im PDF nicht korrekt vorgelesen.

In der Ansicht der Leistungen für Studierende kann die Liste an Elementen sehr lang werden, weshalb die Bedienung für Screenreader ineffizient ist.

Generell gilt:

  • In manchen Masken werden Auswahl- und Eingabefelder, die kein eigenes Label besitzen, in großen Tabellen in Massenbearbeitungs- und Expertenfunktionen verwendet. In neueren Masken werden die Auswahl- und Eingabefelder über Aktionsbuttons in den Tabellen in modale Dialoge (Overlays) ausgelagert, wo eigene Label zugeordnet sind.
  • In manchen älteren Masken werden ineinander verschachtelte Tabellen verwendet, um komplexe Sachverhalte effizient abzubilden.
  • Die Navigation in Bäumen ist erschwert, da sie strukturell aus vielen Tabellenzellen aufgebaut sind. Es wurde eine barrierefreie Baumkomponente entwickelt, die sukzessive die bisherige Komponente ersetzen soll.
  • Breite Tabellen auf kleinen Bildschirmen erfordern teilweise horizontales scrollen, solange der Bildschirm größer als 768px breit ist.
  • An manchen Stellen sind externe Webseiten verlinkt. In Teilen können diese Webseiten nicht barrierefrei sein. Hierbei handelt es sich um Angebote Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hochschule finden Sie unter Dokumentation und Hilfe im Kapitel Barrierefreiheit weitere ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit dieser Anwendung.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. 11. 2023 aktualisiert.

Information zur barrierefreien Bedienung
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zur Bedienung mit dem Screenreader und andere Hilfen zur Bedienung dieser Webseite.
Leichte Sprache

Hinweis: Dieses Muster kann ggf. nicht unverändert übernommen werden. 

Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Texte, sofern die ursprünglich ausgelieferten Softwareoberflächen redaktionell und anderweitig verändert wurden, so daß Auswirkungen auf diese Texte entstehen. Diese Seite in leichter Sprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.

Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability.

Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.

Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.

Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.

Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.

Gebärdensprache

Hier erhalten Sie in deutscher Gebärdensprache Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Webseite, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Hinweis: Diese Videos können eventuell nicht übernommen werden.  Prüfen Sie die Inhalte der Videos anhand der Untertitel. Bei Bedarf können Sie die Videos durch eigene Videos ersetzen.

Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Seite. Diese Seite für Videos mit Erläuterungen in Gebärdensprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.

Bitte beachten Sie das Urheberecht (Auszug aus dem Impressum): Die in der Software verwendeten Fotos, Videos, Icons und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung dieser Werke außerhalb der Software, insbesondere, jedoch nicht darauf beschränkt zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability und Barrierefreiheit: Videos in Deutscher Gebärdensprache.

Feedback und Kontaktangaben zur Barrierefreiheit

Falls Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unseren digitalen Angeboten auffallen, können Sie uns diese melden:

      Fachhochschule Aachen
      Team Barrierefreie Software
      Bayernalle 11
      52066 Aachen
      E-Mail:base@fh-aachen.de

 

Angehörigen der Hochschule steht zudem ein Kontaktformular für die Meldung zur Verfügung.

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

 

Durchsetzungsverfahren

 

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:

      Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

      Fürstenwall 25
      40219 Düsseldorf
      E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de